KFZ-Sachverständigenbüro Andreas Marter – Berlin & Brandenburg

KFZ-Sachverständigenbüro Andreas Marter

Ihr KFZ-Sachverständiger
für Berlin & Brandenburg

Als unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro für ganz Berlin und Brandenburg stehen wir Ihnen rund um die Uhr bei einem z. B. unerwarteten Schadensfall zur Seite und bieten Ihnen einen völlig unkomplizierten, direkten, freundlichen und schnellen Service rund um Schadengutachten, Kurzgutachten, technische Gutachten, Wertgutachten und vieles mehr.

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Was bieten wir an?

Unsere Leistungen

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Schadengutachten

Ein sogenanntes Schadengutachten wird immer dann benötigt, wenn Sie einen Schaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Unfall oder auch eine unbeabsichtigte Beschädigung erleiden.

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Wertgutachten

Ein Wertgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn Sie den genauen Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln wollen. Dies gilt z. B. auch für Oldtimer, exotische Sportwagen, Motorräder und Umbauten am Fahrzeug.

Kurzgutachten

Im Falle, dass Ihr Fahrzeug einen kleinen bzw. geringen Schaden erleidet, welcher als Bagatellschaden eingestuft wird, erstellen wir Ihnen schnell und völlig unkompliziert ein Kurzgutachten.

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Technisches Gutachten

Ein technisches Gutachten ist ratsam, um Schäden an Ihrem Fahrzeug zu ermitteln, welche z. B. nicht durch einen Unfall u. a. entstanden sind. Es hilft Ihnen, wenn Sie nach dem Kauf eines Fahrzeugs oder nach einer Reparatur in einer Werkstatt diverse und ggf. erhebliche Mängel feststellen und eine Forderung in jedem Fall durchsetzen möchten.

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Gebrauchtwagencheck

Der professionelle Gebrauchtwagencheck dient zur Beurteilung eines gebrauchten Fahrzeuges. Um Sie vor einem eventuellen Fehlkauf zu schützen, unterstützen wir Sie umfassend bei einem bevorstehenden Kauf oder der geplanten Anschaffung.

🛡️

Unser Service

Das Sachverständigenbüro Marter kümmert sich um den kompletten Ablauf bis zum Erhalt der direkten Auszahlung oder der Reparatur Ihres Fahrzeugs.

Im Notfall richtig handeln

Unfall – was tun?

Als KFZ-Sachverständigenbüro für ganz Berlin und Brandenburg nennen wir Ihnen ein paar wichtige Verhaltensregeln als Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Lassen Sie sich nicht auf einen KFZ-Gutachter oder KFZ-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung ein! Kontaktieren Sie uns von KSM-Gutachten direkt nach dem Unfall, um Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher zu ermitteln und zu dokumentieren.

1

Ruhe bewahren und anhalten

Im Falle eines Unfalls bewahren Sie Ruhe und halten unverzüglich an. Bitte beachten Sie den nachfolgenden Verkehr, um Folgeunfälle zu vermeiden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Ausmaß des Unfalls.

2

Unfallstelle absichern

Nach dem Unfall sichern Sie schnellstmöglich die Unfallstelle ab. Aktivieren Sie den Warnblinker, ziehen Sie die Warnweste an und bringen Sie alle Personen aus dem Gefahrenbereich.

Stellen Sie ein Warndreieck auf. Der empfohlene Abstand ist innerorts ca. 50 m, auf Landstraßen mindestens 100 m und auf der Autobahn mindestens 150 m, besser 200-400 m. Zur Orientierung dienen die Leitpfosten (50 m Abstand).

3

Erste Hilfe leisten

Sprechen Sie Verletzte aktiv an und fragen Sie nach Verletzungen oder Schmerzen. Bei Verletzungen leisten Sie die notwendige Erste Hilfe nach Ihrem Kenntnisstand (z. B. Wundversorgung, stabile Seitenlage).

4

Notruf wählen

Verschaffen Sie sich einen Überblick und kontaktieren Sie, wenn nötig, den Notruf (Polizei 110 – Feuerwehr/Rettungsdienst 112).

Halten Sie sich an eine korrekte Unfallmeldung:

  • Wo ist der Unfall passiert?
  • Wann ist der Unfall passiert?
  • Gibt es Verletzte?
5

Dokumentation

Das Wichtigste für eine reibungslose Schadenabwicklung ist die Dokumentation. Unfälle ohne Personenschäden können durch die beteiligten Parteien selbstständig aufgenommen werden. Verwenden Sie dazu den allgemeinen Unfallbericht (siehe Downloads).

📋 Zentralruf der Versicherer

Sollten die anderen Unfallbeteiligten keine Angaben zum Haftpflichtversicherer machen können:
0800 250 260 0 (innerhalb Deutschlands)
+49 40 300 330 300 (aus dem Ausland, Mo-Fr 8-20 Uhr)

📸 Beweissicherung

Fotografieren Sie den Unfallort und die Fahrzeugpositionen aus verschiedenen Perspektiven. Dokumentieren Sie Bremsspuren, alle Kennzeichen und sämtliche Schäden an den beteiligten Fahrzeugen.

6

Kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen

Dieser übernimmt die detaillierte Dokumentation der Schäden, kalkuliert die genaue Schadenhöhe und erstellt Ihnen ein konkretes Gutachten zur Vorlage bei der Versicherung. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen freien KFZ-Gutachter und einen Fachanwalt zu wählen.

Gut zu wissen

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Der Gutachter der Versicherung arbeitet nicht für Sie

In der heutigen Zeit ist alles einfacher als früher – zumindest auf den ersten Blick. Ruft man die gegnerische Versicherung an und meldet den Schaden, kommt einem erst einmal der komplette Service entgegen, getreu dem Motto: Wir kümmern uns.

Aber: Stellt die Versicherung des Unfallgegners einen Gutachter, so hat diese ein eigenes Interesse daran, Ihre Kosten möglichst gering zu halten. Was Sie als Service empfinden, ist eine rechtlich konforme Möglichkeit, durch eigene Gutachter und Partnerwerkstätten die Kosten niedrig zu halten.

Ein unabhängiger und neutraler Gutachter fertigt möglicherweise ein realistischeres Gutachten an. Das hat natürlich einen guten Grund: Mein Auftraggeber ist der Geschädigte und nicht die Versicherung.

Warum ist ein Anwalt empfehlenswert?

Es ist sinnvoll, nach einem Unfall einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann Ihnen Ihre Rechte erklären – auch die, von denen Sie möglicherweise noch nichts wissen. So können bei der Schadenabwicklung von Beginn an Fehler vermieden werden.

  • Schuldfrage klären
  • Schadenersatzforderungen prüfen
  • Kommunikation mit Versicherungen
  • In der Regel trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten

⚠️ Wichtiger Hinweis

Am Unfallort sollten Sie keine Schuldeingeständnisse äußern oder unterschreiben, selbst wenn Sie überzeugt sein sollten, der Verursacher zu sein.

  • Keine Aussagepflicht zur Schuld gegenüber der Polizei
  • Gefahr für den Versicherungsschutz durch voreiliges Schuldanerkenntnis
  • Unterschriebene Dokumente können als belastendes Indiz gewertet werden

Die endgültige Klärung der Haftung erfolgt im Nachhinein durch Versicherungen, Anwälte oder Gerichte.

Ihre Ansprüche

Ihre Rechte als Geschädigter

Gemäß deutschem Recht stehen Ihnen, wenn Sie an einem Unfall unverschuldet beteiligt waren, eine Reihe an Schadensersatzposten zu:

§

Nutzungsausfallentschädigung / Mietwagen

Für die Dauer der erforderlichen Reparatur an Ihrem Fahrzeug steht Ihnen ein entsprechender finanzieller Ausgleich oder ein Ersatzfahrzeug zu.

§

Medizinische Behandlungskosten

Sämtliche Aufwendungen, welche im Zuge der Versorgung Ihrer Verletzungen entstanden sind, werden erstattet.

§

Verdienstausfallentschädigung

Falls Sie aufgrund des unverschuldeten Unfalls nicht zur Arbeit gehen können, muss dieser finanzielle Verlust vom Verursacher ausgeglichen werden.

§

Reparaturkosten & Konkrete Abrechnung

Die komplette Instandsetzung Ihres Kraftfahrzeugs wird übernommen. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

§

Sachverständigenkosten

Die Gebühren für die Erstellung eines professionellen Schadengutachtens durch uns werden in der Regel vollständig übernommen.

§

Rechtsanwaltliche Unterstützung

Auch die Anwaltskosten zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche müssen vom Unfallverursacher getragen werden.

§

Schmerzensgeld

Bei Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen besteht oft ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.

§

Schadensersatz für Gegenstände

Für im Fahrzeug befindliche Dinge, die infolge des Unfalls beschädigt oder zerstört wurden, erhalten Sie ebenfalls Ersatz.

Justitia
§

Kostenpauschale

Aufgrund des Mehraufwands (Telefonkosten, Postverkehr, Fahrtkosten) steht dem Unfallgeschädigten eine Kostenpauschale zu.

§

Unabhängiger Sachverständiger

Ein neutraler KFZ-Sachverständiger handelt komplett neutral und unparteiisch – er dient dem Unfallgeschädigten als Hilfe.

Fachbegriffe erklärt

Begriffslexikon Schadengutachten

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Kein Begriff gefunden.
Haftpflichtschaden
Werden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt und Ihnen entsteht ein persönlicher oder materieller Schaden, so spricht man von einem Haftpflichtschaden. In Deutschland wird das Thema Haftpflicht gesetzlich geregelt, es ist eine sogenannte Pflichtversicherung.
Kaskoschäden
Kaskoschäden werden unterteilt in Teil- und Vollkaskoschäden. Teilkaskoschäden sind Schäden, auf die der Fahrer keinen Einfluss hat (Elementarschäden, Wildschäden, Diebstahl, Glasschäden). Die Vollkasko regelt zusätzlich Vandalismus und eigenverursachte Schäden. Im Kaskofall hat die Versicherung die Entscheidungsgewalt.
Abrechnungsarten
Bei einer konkreten Reparatur wird Ihr Fahrzeug komplett instand gesetzt, oft inklusive zusätzlicher Leistungen. Die fiktive Abrechnung ist eine Auszahlung der Schäden ohne Reparatur. Diese erfolgt in der Regel netto und meistens ohne Nutzungsausfallentschädigung.
130%-Regel
Die 130%-Regel besagt, dass Sie im Totalschadenfall das Fahrzeug reparieren können, wenn Reparaturkosten und Wertminderung maximal 30 % des Wiederbeschaffungswerts übersteigen. Das Fahrzeug muss konkret repariert und mindestens 6 Monate behalten werden.
Abzüge „Neu für Alt“
NFA-Abzüge im Schadenfall für Verschleißteile. Durch den Austausch gegen Neuteile entsteht eine Werterhöhung am Fahrzeug und somit eine rechtliche Besserstellung.
Altschaden
Nicht reparierte Unfall- oder Verschleißschäden. Die notwendigen Reparaturen können in vollem Umfang wertmindernd sein.
Bagatellschaden
Kleinere Schäden am Fahrzeug. Schadenhöhe erfahrungsgemäß bei 750–1000 €. Fragen Sie bei einem Sachverständigen nach – dieser kann dies schnell einschätzen.
Kausalitätsgutachten
Spezielle Gutachten zur Rekonstruktion von Unfällen. Diese werden meist nachgeschaltet.
Leasing
Bei Leasingfahrzeugen liegt die Reparaturentscheidung bei der Leasinggesellschaft. Informieren Sie bei einem Unfall als Erstes Ihren Leasinggeber.
Mietwagen
Während der Reparatur steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu. Die Mietwagenklasse ist abhängig vom Alter des beschädigten Fahrzeugs.
Neuwagenregelung
Tritt bei Fahrzeugen unter 1 Monat oder 1000 km Laufleistung in Kraft. Bei erheblicher Beeinträchtigung wird der Neuwagenwert zu 100 % erstattet.
Nutzungsausfall
Steht Ihnen zu, solange das Fahrzeug in der Werkstatt ist. Nur möglich, wenn kein Ersatzfahrzeug gemietet wird. Begrenzt auf Reparaturdauer oder max. 14 Tage bei Ersatzfahrzeugbeschaffung.
Plausibilitätsgutachten
Prüft, ob die Schadenbilder an beteiligten Fahrzeugen zusammenpassen und ob der geschilderte Unfallhergang schlüssig ist.
Restwert
Der verbleibende Wert des unfallgeschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand, erzielbar durch Verkauf oder Inzahlungnahme.
Totalschaden
Tritt ein, wenn Reparaturkosten inkl. Wertminderung den Wiederbeschaffungswert übersteigen oder das Fahrzeug nicht in den Originalzustand versetzt werden kann.
Umbaukosten
Bei Sondereinbauten (Fahrschul-, Taxi-, Behindertenumbauten) müssen diese nach Wiederbeschaffung umgebaut werden. Kosten trägt der Versicherer.
Vorschäden
Reparierte Unfallschäden, die dem Sachverständigen zu melden sind. Ob ein Vorschaden vorlag, können Sie bei der Informa-HIS erfragen (2 Jahre rückwirkend).
Wertgutachten
Ermittlung des Fahrzeugwertes zu einem bestimmten Stichtag mit allen wertbeeinflussenden Faktoren.
Wertminderung
Merkantile Wertminderung gleicht den Wertverlust bei zukünftigem Verkauf aus. Technische Wertminderung tritt ein, wenn das Fahrzeug trotz Reparatur nicht in den Originalzustand versetzt werden kann.
Wertverbesserung
Der Geschädigte darf nicht bessergestellt werden. Erneuerte Verschleißteile stellen eine Werterhöhung dar und werden anteilig in Abzug gebracht.
Wiederbeschaffungswert
Der Wert des Unfallfahrzeugs eine Sekunde vor dem Schadenereignis. Beeinflusst durch Ausstattung, Laufleistung, Vor-/Altschäden, Vorbesitzer und Marktnachfrage.
Zeitwert
Rückwirkend ermittelter Wert des Fahrzeugs zu einem bestimmten Stichtag.
Für Kunden

Downloads

Wichtige Dokumente und Formulare zum Herunterladen.

📄

Verkehrsunfallbericht

Allgemein

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Fragebogen zum Fahrzeug

des Geschädigten

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HIS-Selbstauskunft

Auskunftsformular

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AGB

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Inhaber & SachverständigerAndreas Marter
Andreas Marter
Über KSM Gutachten

Was ist KSM und warum ist KSM für Sie als Geschädigten Ihr Sachverständiger?

Das Kfz-Sachverständigenbüro Marter ist ein Einzelunternehmen von mir, Andreas Marter.

Geboren 1976, war laut meiner Mutter mein erstes Wort „Autooo“. Wie vermutlich nicht anders zu erwarten, führte mein Weg mich in die Kfz-Branche. Im Jahr 2000 schloss ich meine Ausbildung zum Kfz-Techniker erfolgreich ab. In den folgenden Jahren arbeitete ich für verschiedene Unternehmen und Autohersteller im Werkstattbereich. Vom Kfz-Mechaniker bis zum Werkstattleiter – es war alles dabei.

Durch meine Vorliebe zur Kalkulation von Karosserieschäden entschied ich mich 2023, eine Ausbildung zum Sachverständigen für Kfz-Schadengutachten zu absolvieren. Diese schloss ich erfolgreich ab und wagte den Schritt in die Selbstständigkeit mit der Firma KSM als Nebengewerbe.

Durch meine langjährigen Tätigkeiten im Kfz-Gewerbe kenne ich Reparaturabläufe, Herstellervorgaben, Kalkulationen und den Umgang mit Versicherungen aus der Praxis – ein entscheidender Vorteil für neutrale, konkrete und nachvollziehbare Schadengutachten.

„Ich arbeite markenübergreifend, unabhängig und mit dem klaren Ziel: transparente und rechtssichere Gutachten zu erstellen und eine verlässliche Unterstützung für meine Kunden zu sein.“
Andreas MarterSachverständiger für Kfz-Schadengutachten

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