KFZ-Sachverständigenbüro Andreas Marter
Als unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro für ganz Berlin und Brandenburg stehen wir Ihnen rund um die Uhr bei einem z. B. unerwarteten Schadensfall zur Seite und bieten Ihnen einen völlig unkomplizierten, direkten, freundlichen und schnellen Service rund um Schadengutachten, Kurzgutachten, technische Gutachten, Wertgutachten und vieles mehr.
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Ein sogenanntes Schadengutachten wird immer dann benötigt, wenn Sie einen Schaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Unfall oder auch eine unbeabsichtigte Beschädigung erleiden.
Ein Wertgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn Sie den genauen Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln wollen. Dies gilt z. B. auch für Oldtimer, exotische Sportwagen, Motorräder und Umbauten am Fahrzeug.
Im Falle, dass Ihr Fahrzeug einen kleinen bzw. geringen Schaden erleidet, welcher als Bagatellschaden eingestuft wird, erstellen wir Ihnen schnell und völlig unkompliziert ein Kurzgutachten.
Ein technisches Gutachten ist ratsam, um Schäden an Ihrem Fahrzeug zu ermitteln, welche z. B. nicht durch einen Unfall u. a. entstanden sind. Es hilft Ihnen, wenn Sie nach dem Kauf eines Fahrzeugs oder nach einer Reparatur in einer Werkstatt diverse und ggf. erhebliche Mängel feststellen und eine Forderung in jedem Fall durchsetzen möchten.
Der professionelle Gebrauchtwagencheck dient zur Beurteilung eines gebrauchten Fahrzeuges. Um Sie vor einem eventuellen Fehlkauf zu schützen, unterstützen wir Sie umfassend bei einem bevorstehenden Kauf oder der geplanten Anschaffung.
Das Sachverständigenbüro Marter kümmert sich um den kompletten Ablauf bis zum Erhalt der direkten Auszahlung oder der Reparatur Ihres Fahrzeugs.
Als KFZ-Sachverständigenbüro für ganz Berlin und Brandenburg nennen wir Ihnen ein paar wichtige Verhaltensregeln als Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Lassen Sie sich nicht auf einen KFZ-Gutachter oder KFZ-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung ein! Kontaktieren Sie uns von KSM-Gutachten direkt nach dem Unfall, um Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher zu ermitteln und zu dokumentieren.
Im Falle eines Unfalls bewahren Sie Ruhe und halten unverzüglich an. Bitte beachten Sie den nachfolgenden Verkehr, um Folgeunfälle zu vermeiden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Ausmaß des Unfalls.
Nach dem Unfall sichern Sie schnellstmöglich die Unfallstelle ab. Aktivieren Sie den Warnblinker, ziehen Sie die Warnweste an und bringen Sie alle Personen aus dem Gefahrenbereich.
Stellen Sie ein Warndreieck auf. Der empfohlene Abstand ist innerorts ca. 50 m, auf Landstraßen mindestens 100 m und auf der Autobahn mindestens 150 m, besser 200-400 m. Zur Orientierung dienen die Leitpfosten (50 m Abstand).
Sprechen Sie Verletzte aktiv an und fragen Sie nach Verletzungen oder Schmerzen. Bei Verletzungen leisten Sie die notwendige Erste Hilfe nach Ihrem Kenntnisstand (z. B. Wundversorgung, stabile Seitenlage).
Verschaffen Sie sich einen Überblick und kontaktieren Sie, wenn nötig, den Notruf (Polizei 110 – Feuerwehr/Rettungsdienst 112).
Halten Sie sich an eine korrekte Unfallmeldung:
Das Wichtigste für eine reibungslose Schadenabwicklung ist die Dokumentation. Unfälle ohne Personenschäden können durch die beteiligten Parteien selbstständig aufgenommen werden. Verwenden Sie dazu den allgemeinen Unfallbericht (siehe Downloads).
Sollten die anderen Unfallbeteiligten keine Angaben zum Haftpflichtversicherer machen können:
0800 250 260 0 (innerhalb Deutschlands)
+49 40 300 330 300 (aus dem Ausland, Mo-Fr 8-20 Uhr)
Fotografieren Sie den Unfallort und die Fahrzeugpositionen aus verschiedenen Perspektiven. Dokumentieren Sie Bremsspuren, alle Kennzeichen und sämtliche Schäden an den beteiligten Fahrzeugen.
Dieser übernimmt die detaillierte Dokumentation der Schäden, kalkuliert die genaue Schadenhöhe und erstellt Ihnen ein konkretes Gutachten zur Vorlage bei der Versicherung. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen freien KFZ-Gutachter und einen Fachanwalt zu wählen.
In der heutigen Zeit ist alles einfacher als früher – zumindest auf den ersten Blick. Ruft man die gegnerische Versicherung an und meldet den Schaden, kommt einem erst einmal der komplette Service entgegen, getreu dem Motto: Wir kümmern uns.
Aber: Stellt die Versicherung des Unfallgegners einen Gutachter, so hat diese ein eigenes Interesse daran, Ihre Kosten möglichst gering zu halten. Was Sie als Service empfinden, ist eine rechtlich konforme Möglichkeit, durch eigene Gutachter und Partnerwerkstätten die Kosten niedrig zu halten.
Ein unabhängiger und neutraler Gutachter fertigt möglicherweise ein realistischeres Gutachten an. Das hat natürlich einen guten Grund: Mein Auftraggeber ist der Geschädigte und nicht die Versicherung.
Es ist sinnvoll, nach einem Unfall einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann Ihnen Ihre Rechte erklären – auch die, von denen Sie möglicherweise noch nichts wissen. So können bei der Schadenabwicklung von Beginn an Fehler vermieden werden.
Am Unfallort sollten Sie keine Schuldeingeständnisse äußern oder unterschreiben, selbst wenn Sie überzeugt sein sollten, der Verursacher zu sein.
Die endgültige Klärung der Haftung erfolgt im Nachhinein durch Versicherungen, Anwälte oder Gerichte.
Gemäß deutschem Recht stehen Ihnen, wenn Sie an einem Unfall unverschuldet beteiligt waren, eine Reihe an Schadensersatzposten zu:
Für die Dauer der erforderlichen Reparatur an Ihrem Fahrzeug steht Ihnen ein entsprechender finanzieller Ausgleich oder ein Ersatzfahrzeug zu.
Sämtliche Aufwendungen, welche im Zuge der Versorgung Ihrer Verletzungen entstanden sind, werden erstattet.
Falls Sie aufgrund des unverschuldeten Unfalls nicht zur Arbeit gehen können, muss dieser finanzielle Verlust vom Verursacher ausgeglichen werden.
Die komplette Instandsetzung Ihres Kraftfahrzeugs wird übernommen. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Die Gebühren für die Erstellung eines professionellen Schadengutachtens durch uns werden in der Regel vollständig übernommen.
Auch die Anwaltskosten zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche müssen vom Unfallverursacher getragen werden.
Bei Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen besteht oft ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Für im Fahrzeug befindliche Dinge, die infolge des Unfalls beschädigt oder zerstört wurden, erhalten Sie ebenfalls Ersatz.

Aufgrund des Mehraufwands (Telefonkosten, Postverkehr, Fahrtkosten) steht dem Unfallgeschädigten eine Kostenpauschale zu.
Ein neutraler KFZ-Sachverständiger handelt komplett neutral und unparteiisch – er dient dem Unfallgeschädigten als Hilfe.
Wichtige Dokumente und Formulare zum Herunterladen.
Wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Marter ist ein Einzelunternehmen von mir, Andreas Marter.
Geboren 1976, war laut meiner Mutter mein erstes Wort „Autooo“. Wie vermutlich nicht anders zu erwarten, führte mein Weg mich in die Kfz-Branche. Im Jahr 2000 schloss ich meine Ausbildung zum Kfz-Techniker erfolgreich ab. In den folgenden Jahren arbeitete ich für verschiedene Unternehmen und Autohersteller im Werkstattbereich. Vom Kfz-Mechaniker bis zum Werkstattleiter – es war alles dabei.
Durch meine Vorliebe zur Kalkulation von Karosserieschäden entschied ich mich 2023, eine Ausbildung zum Sachverständigen für Kfz-Schadengutachten zu absolvieren. Diese schloss ich erfolgreich ab und wagte den Schritt in die Selbstständigkeit mit der Firma KSM als Nebengewerbe.
Durch meine langjährigen Tätigkeiten im Kfz-Gewerbe kenne ich Reparaturabläufe, Herstellervorgaben, Kalkulationen und den Umgang mit Versicherungen aus der Praxis – ein entscheidender Vorteil für neutrale, konkrete und nachvollziehbare Schadengutachten.
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