Als TÜV zertifiziertes und unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro für ganz Berlin und Brandenburg, stehen wir Ihnen rund um die Uhr bei einem z.B. unerwarteten Schadensfall zur Seite und bieten ihnen einen völlig unkomplizierten, direkten, freundlichen und schnellen Service rundum Unfallgutachten, Schadengutachten, Kurzgutachten, technische Gutachten, Wertgutachten und vieles mehr.
Als KFZ-Sacherständigenbüro für ganz Berlin und Brandenburg, nennen wir ihnen ein paar wichtige Verhaltensregeln als Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Lassen Sie sich nicht auf einen KFZ-Gutachter oder KFZ-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung ein! Kontaktieren Sie uns von KSM-Gutachten direkt nach dem Unfall, um Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber den Unfallverursacher zu ermitteln und zu dokumentieren. Wir beantworten ihnen alle wichtigen Fragen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
1. Unfallstelle absichern
Verhindern Sie Folgeunfälle. Bei leichten Schäden am Fahrzeug und ohne Verletzte: Falls fahrtauglich, bewegen Sie Ihr Fahrzeug nach Anfertigung der Beweisfotos, schnellst möglich von der Straße und sichern die Unfallstelle so gut wie möglich ab.
2. Notruf wählen
Rufen Sie ggf. die Polizei und schildern Sie die Unfallsituation und den Zustand der beteiligten Personen so präzise wie möglich. Bleiben Sie am Telefon, um weitere Anweisungen zu erhalten und im Ernstfall sofort Erste Hilfe zu leisten.
3. Notizen
Machen sie sich Notizen zum Unfall. Notieren sie wenn möglich, die Anzahl aller am Unfall beteiligten Personen (u.a. Zeugen), Fahrzeugdaten, Uhrzeit, Ort des Geschehens, den genauen Unfallhergang und alle relevanten Hinweise.
4. Kontaktieren Sie Uns
Bewahren sie Ruhe und kontaktieren Sie Uns direkt nach dem Unfall. Wir klären Sie über all ihre Rechte auf. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht dazu einen freien KFZ-Gutachter und einen Fachanwalt zu wählen , der für Sie jede jegliche Kommunikation mit dem Unfallgegner und den Versicherer übernimmt.
Ein sogenanntes Unfallgutachten wird immer dann benötig, wenn Sie einen Schaden an ihrem Fahrzeug durch einen Unfall oder auch eine nicht beabsichtigte Beschädigung erleiden.
Ein Wertgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn Sie den genauen Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln wollen. Dies gilt. z.B. auch für Oldtimer, exotische Sportwagen, Motorräder und umbauten am Fahrzeug.
Im Falle das ihr Fahrzeug einen kleinen bzw. geringen Schaden erleidet, welcher als Bagatellschaden eingestuft wird, erstellen Wir ihnen schnell und völlig unkompliziert, ein Kurzgutachten.
Ein technisches Gutachten ist ratsam um Schäden an ihrem Fahrzeug zu ermitteln, welche z.B. nicht durch einen Unfall u.a. entstanden sind. Es hilft ihnen, wenn Sie eine Forderung gegen eine Werkstatt oder einen Verkäufer/in in jedem Fall durchsetzen möchten.
Der professionelle Gebrauchtwagencheck dient zur Beurteilung eines gebrauchten Fahrzeuges. Um sie vor einem eventuellen Fehlkauf zu schützen, unterstützen wir Sie umfassend bei bei einem bevorstehenden Kauf oder der geplanten Anschaffung.
Bei der fiktiven Abrechnung werden die Kosten für den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug, direkt von der gegnerischen Autoversicherung bezahlt – ohne dass der Schaden am Fahrzeug von ihnen oder einer Werkstatt, tatsächlich repariert wird.
Die Beweissicherung vom Fahrzeug bzw. das Beweissicherunggutachten benötigen Sie, wenn Sie nach dem Kauf eines Fahrzeugs oder nach einer Reparatur Ihres Autos in einer Werkstatt, diverse und ggf. erhebliche Mängel festgestellt werden.
Eine technische Wertminderung beschreibt den Wertverlust des Fahrzeugs, durch technische Mängel, trotz fachgerechter Instandsetzung. Diese Wertminderung wird dann durch die gegnerische Versicherung komplett ausgeglichen.
Unter der Berücksichtigung vom verfügbaren Personal der ausgewählten Werkstatt und der Lieferzeiten der Ersatzteile, kann die Reparatur oder Instandsetzung, mindestens 5-10 Werktage dauern. Der genaue Wert wird jedoch im Gutachten angegeben.
Sobald sich ihr Fahrzeug in der Werkstatt zur Reparatur oder Instandsetzung befindet und Sie es nicht nutzen können, steht Ihnen ggf. ein sogenannter Nutzungsausfall zu. Meistens erhalten sie einen Ersatzwagen oder einen finanziellen Ausgleich.
Das Sachverständigenbüro Marter kümmert sich um den kompletten Ablauf bis zum Erhalt der direkten Auszahlung (fiktive Auszahlung) oder der Reparatur von ihrem Fahrzeug (konkrete Abrechnung)
§ Fiktive Abrechnung
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich die im Gutachten ermittelten Kosten, von der gegnerischen Versicherung, auszahlen lassen können.
§ Konkrete Abrechnung
In diesem Fall erfolgt eine komplette Instandsetzung vom Kraftfahrahrzeug des Unfallgeschädigten. Die Kosten hierfür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
§ Ein Unabhängiger Sachverständiger
Ein neutraler und unabhängiger KFZ-Sachverständiger vertritt nicht die Interessen der zahlenden Versicherung, sondern handelt komplett neutral und unparteiisch. Dieser dient in erster Linie dem Unfallgeschädigten als Hilfe, um zu bekommen was ihm zusteht.
§ Kostenpauschale
Aufgrund eines Unfalls und den dadurch erheblich entstandenen Mehraufwand wie Telefonkosten, ggf oder Postverkehr und diverse Fahrtkosten, steht dem Unfallgeschädigten in jedem Fall eine Kostenpauschale zu.
§ Rechtsanwalt
Sollten sie als Unfallgeschädigter einen rechtlichen Beistand benötigen und Hilfe in Anspruch nehmen, steht ihnen in jedem Fall ein Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin ihrer Wahl zu. Diese Kosten werden ihnen ebenfalls erstattet.
§ Schmerzensgeld
Bei Personenschaden, welcher ärztlich
bestätigt wurde (z.B durch ein Attest oder ein medizinisches Gutachten), werden ggf. Erstattungen getätigt.
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